FAQ
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Als Arbeitgeber müssen Sie alle individuellen Lohnzettel und deren Anlagen (Kopien der Gehaltsabrechnungen usw.) fünf Jahre lang aufbewahren. Es ist nicht notwendig, die Gehaltsabrechnungen oder monatlichen Gehaltszettel aufzubewahren.

Es wird jedoch empfohlen, diese Dokumente für den Fall, dass es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, nach Ausscheiden des Lohnempfängers aus dem Unternehmen noch fünf Jahre lang aufzubewahren. Danach müssen Sie sie auf sichere Weise vernichten. Die Verantwortung dafür liegt bei Ihnen.

Hinweis! Wenn Sie nach dem Ausscheiden Ihres Mitarbeiters noch Zahlungen getätigt haben, findet eine andere Aufbewahrungsfrist Anwendung. Alle Dokumente hinsichtlich dieser Zahlungen müssen in diesem Fall zehn Jahre lang aufbewahrt werden.

Lesen Sie hier, wie lange Sie als Privatperson Ihre Gehaltsabrechnungen aufbewahren müssen.

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