Besitzen Sie Ihr eigenes Unternehmen? Dann sind Sie gesetzlich verpflichtet, alle für Ihre Steuer- und Mehrwertsteuererklärung nützlichen Buchhaltungsunterlagen aufzubewahren. Viele von ihnen können sowohl in Papierform als auch in digitaler Form aufbewahrt werden. Die wichtigste gesetzliche Vorschrift lautet, dass sie stets in Belgien und in einer lesbaren Form verfügbar sein müssen.
Sie müssen immer die Originale der „gesetzlichen“ Bücher aufbewahren. Dazu zählen:
- das Hauptbuch
- das Inventarbuch
- das Sammelbuch
Außerdem ist die Aufbewahrung der Nachweise bei weitem die wichtigste Aufgabe im Rahmen Ihrer buchhalterischen Pflichten. Bei den Nachweisen handelt es sich insbesondere um Ihre Rechnungen, Ihre Kontoauszüge und sonstige Dokumente, mit denen Sie die Transaktionen in Ihren gesetzlichen Büchern nachweisen können. Für den Fiskus können Sie auch Kopien der Buchhaltungsunterlagen aufbewahren, z.B. eine Fotokopie, die Sie in digitaler Form speichern. Das kann beispielsweise auf Ihrem Computer oder als Sicherheitskopie auf einer externen Festplatte geschehen.
Zahlreiche Buchhaltungssoftwares bieten im Übrigen auch die Möglichkeit, Ihre Dokumente online, in einer Cloud, zu speichern. Für Ihre innere Ruhe können Sie Ihre wichtigsten Dokumente auch ganz sicher in Ihrem persönlichen Izimi-Safe speichern.