Ihre Lohnabrechnungen können dazu dienen, Ihre Pensionsansprüche geltend zu machen und nachzuweisen, dass Sie für Ihre Pension in ausreichendem Maße Beiträge gezahlt haben, jedoch wird in der Theorie, sobald Sie Ihre Pension erhalten, nicht mehr von Ihnen verlangt, dass Sie Ihre Lohnabrechnungen vorweisen können.
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