Es ist durchaus möglich, ein Testament aufzusetzen, ohne einen Notar hinzuzuziehen. Dies nennt man ein eigenhändiges Testament. Dabei handelt es sich um ein Dokument, das der testamentarische Erblasser selbst aufgesetzt hat. Es gelten 3 Voraussetzungen, damit dieses Dokument rechtswirksam ist: Hinweis: Bei einem handschriftlichen Testament hat die digital aufbewahrte Kopie keinerlei Beweiskraft und kann nur als Anscheinsbeweis angesehen werden. Es …
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