Sie haben drei Optionen, wenn es darum geht, zu entscheiden, was nach Ihrem Ableben mit dem Inhalt Ihres Safes geschehen soll.
Wenn Sie heute bereits einen Izimi-Safe besitzen, ist standardmäßig Option 1 (Übertragung an Ihre Erben) aktiviert.
- Option 1 (Standardeinstellung): ÜBERTRAGUNG DES GESAMTEN INHALTS (ODER EINES TEILS DAVON) DURCH EINEN NOTAR AN IHRE ERBEN
Bei Ihrem Ableben wird auf Initiative Ihrer Erben bei einem Notar (der von den Erben frei bestimmt wird) der Inhalt Ihres Safes an alle Erben übertragen. Standardmäßig wird der gesamte Inhalt des Safes übertragen, aber Sie können zu Ihren Lebzeiten auch festlegen, welche Dokumente Sie teilen möchten (Übertragung des gesamten Inhalts oder eines Teils davon).
- Option 2: ÜBERTRAGUNG AN IHRE ERBEN UND AN IHRE KONTAKTE
Sie können auch die Wahl treffen, nach Ihrem Ableben den gesamten Inhalt oder bestimmte Dokumente an ausgewählte Izimi-Kontakte zu übertragen. Dabei können Sie für jeden ausgewählten Izimi-Kontakt die Dokumente bestimmen, die Sie ihm spezifisch übertragen möchten.
Vergessen Sie jedoch nicht, dass alle ausgewählten Dokumente auch an Ihre Erben übertragen werden. Sie können folglich nicht beschließen, ein Dokument an einen Kontakt, aber nicht an Ihre Erben zu übertragen. Aus rechtlichen Gründen müssen Ihre Erben alle Dokumente erhalten, die Sie von Izimi übertragen. Die Kontakte und/oder Ihre Erben erhalten über deren Izimi-Konto eine Benachrichtigung, die besagt, dass der Inhalt Ihres Safes an sie übertragen wurde und innerhalb von 24 Monaten in deren Izimi-Safe heruntergeladen werden muss.
- Option 3: KEINE ÜBERTRAGUNG DES SAFES: VERNICHTUNG IHRES GESAMTEN SAFES
Wenn Sie diese Option wählen, wird der gesamte Inhalt Ihres Safes zehn Tage nach Ihrem Ableben vernichtet, auch wenn ein Testament Anderweitiges besagt. Die Wahl dieser Option hat somit unwiderrufliche Folgen.
Für welche Option Sie sich auch entscheiden, der Inhalt Ihres Safes wird nach Ihrem Ableben vernichtet, entweder nach einigen Tagen (Option 3) oder nach seiner Übertragung an alle Erben oder an die von Ihnen ausgewählten Personen (Option 1 und 2).