Eine authentische Urkunde ist ein Dokument, das von einem zuständigen Beamten (oftmals ein Notar) aufgesetzt und anschließend in dessen Anwesenheit von den betroffenen Parteien unterzeichnet wird. Die Begriffe „authentische Urkunde“ und „notarielle Urkunde“ werden häufig gleichbedeutend verwendet, obwohl unter einer authentischen Urkunde auch Urkunden zu verstehen sind, die zum Beispiel von einem Gerichtsvollzieher oder dem Greffier eines Gerichts aufgesetzt werden.
Authentische Urkunden dienen als offizieller Nachweis für ein Abkommen, z.B. ein Ehevertrag oder eine vorläufige Verkaufsvereinbarung für eine Wohnung. Sie werden in einer festgelegten Form aufgesetzt und enthalten auch immer mehrere vorgeschriebene Elemente wie die Identität der betroffenen Parteien.
Die Beweiskraft einer authentischen Urkunde ist stärker als die einer Urkunde, die von Parteien einvernehmlich aufgesetzt wird (privatschriftliche Urkunde). Die Anwesenheit des Notars oder eines anderen Beamten bei der Unterzeichnung (in der Rechtssprache auch „Beurkundung“) der Urkunde garantiert, dass Sie in einem Streitfall eine authentische Urkunde direkt von einem Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen können, ohne dass Sie vorher den Weg über ein Gericht gehen müssen.
Die wichtigsten Eigenschaften einer authentischen Urkunde im Überblick:
- aufgesetzt von einem gesetzlich zuständigen Beamten (meist von einem Notar);
- gelesen und unterzeichnet (oder „beurkundet“) in Anwesenheit des Notars oder eines anderen zuständigen Beamten;
- häufig verwendet für wichtige Vorhaben wie den Kauf eines Hauses;
- besitzt eine stärke Beweiskraft als eine privatschriftliche Urkunde.