Eine notarielle Urkunde ist ein Dokument, das von einem Notar aufgesetzt und anschließend in dessen Anwesenheit von den betroffenen Parteien, die in der Urkunde erwähnt werden, unterzeichnet wird. Die notarielle Urkunde ist die geläufigste Form der authentischen Urkunde, wobei die beiden Begriffe im Volksmund häufig gleichbedeutend verwendet werden.
Wie jede authentische Urkunde dient auch die notarielle Urkunde als Nachweis für eine Vereinbarung. Gängige Beispiele für notarielle Urkunden sind die vorläufige Verkaufsvereinbarung für eine Wohnung und der Ehevertrag. Eine notarielle Urkunde wird immer in festgelegter Form aufgesetzt und ist für bestimmte Transaktionen vorgeschrieben. Nach der Unterzeichnung oder Beurkundung einer notariellen Urkunde lässt der Notar die betreffende Urkunde beim zuständigen Registrierungsamt registrieren. Nach der Registrierung ist die Urkunde offiziell vollständig.
Eine notarielle Urkunde hat aufgrund ihrer offiziellen Form und der von einem Notar vorgenommenen zusätzlichen Überprüfungen eine stärkere Beweiskraft als eine einfachere privatschriftliche Urkunde. Die Bestimmungen einer notariellen Urkunde können deshalb ein wenig leichter durchgesetzt werden. So können Sie für die Eintreibung ausstehender Schulden, denen eine notarielle Urkunde zugrunde liegt, die Urkunde direkt von einem Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen, ohne vorher den Weg über ein Gericht gehen zu müssen.
Die notariellen Urkunden im Überblick:
- aufgesetzt von einem Notar;
- gelesen und unterzeichnet (oder „beurkundet“) in Anwesenheit des Notars;
- in einigen Fällen, z.B. beim Kauf einer Wohnung, vorgeschrieben;
- besitzt eine stärkere Beweiskraft als eine privatschriftliche Urkunde.