Eine privatschriftliche Urkunde ist eine Vereinbarung oder eine schriftliche Erklärung, die nach deren Aufsetzung von zwei Parteien unterzeichnet wird. Es handelt sich um das Pendant zu einer authentischen Urkunde, die meist von einem Notar aufgesetzt wird. In letzterem Fall spricht man auch von einer notariellen Urkunde.
Gesetzlich betrachtet ist jede Art von schriftlichem Vertrag, den Personen einvernehmlich vereinbaren und unterzeichnen, eine privatschriftliche Urkunde. Ein hierfür typisches Beispiel ist der Mietvertrag, den ein Vermieter mit einem Mieter abschließt. Für eine privatschriftliche Urkunde gelten keine spezifischen Formbedingungen. Sie können somit auch eine privatschriftliche Urkunde verwenden, um formell viele unterschiedliche Dinge festzustellen.
Eine privatschriftliche Urkunde besitzt auch Beweiskraft, aber in geringerem Maße als eine authentische Urkunde. Im Fall eines Verstoßes gegen die Vereinbarungen einer privatschriftlichen Urkunde müssen Sie sich zunächst an einen Richter wenden.
Privatschriftliche Urkunden im Überblick:
- schriftliche Vereinbarung oder schriftlicher Vertrag;
- wird von den betroffenen Parteien aufgesetzt und unterzeichnet;
- keine Formbedingungen; kann verschiedentlich verwendet werden;
- wird nicht von einem Notar oder einem anderen zuständigen Beamten bestätigt oder genehmigt;
- besitzt vor einem Gericht Beweiskraft, aber in geringerem Maße als eine notarielle oder andere authentische Urkunde.