Sowohl die föderale als auch die flämische/wallonische Steuerverwaltung verlangen, dass Privatpersonen und Unternehmen mit Hinblick auf eine eventuelle Steuer- oder Mehrwertsteuerprüfung bestimmte Dokumente für einen längeren Zeitraum aufbewahren.
Dokumente als Privatperson aufbewahren
Alle Dokumente, die in irgendeiner Weise mit Ihrer Steuererklärung in Zusammenhang stehen, müssen für die Steuerverwaltung mindestens 7 Jahre lang aufbewahrt werden. Zu diesen Steuerunterlagen zählen insbesondere:
- eine Kopie Ihrer Steuererklärung
- einschließlich Nachweise für Ihre Erklärung, z.B. Lohnabrechnungen, Bescheinigungen, Bankunterlagen und Rechnungen, die als Nachweis für Ihre Ausgaben dienen können.
Nicht nur die Steuerverwaltung verlangt, dass Sie Dokumente aufbewahren. Sie müssen für einen längeren Zeitraum auch notarielle Urkunden und Rechnungen aufbewahren.
Dokumente als Unternehmen aufbewahren
Auch wenn Sie Ihr eigenes Unternehmen haben, müssen Sie für den Fiskus zahlreiche Buchhaltungsunterlagen aufbewahren. Weitere Informationen über alle Daten, die Sie als Unternehmen aufbewahren müssen.