- Alle Steuerunterlagen, die für die Berechnung des zu versteuernden Einkommens erforderlich sind, müssen aufbewahrt werden. Dazu zählen unter anderem Buchhaltungsbelege, Dokumente über das Katastereinkommen und Geschäftsunterlagen (Löhne, Sozialversicherung, Verträge, Bestell- und Lieferscheine, Bücher mit Einnahmebelegen, Nachweise usw.).
- Mehrwertsteuer: Bücher, Rechnungen und sonstige Dokumente (Nachweise, Investitionstabellen usw.), die im Rahmen der Mehrwertsteuer erforderlich sind.
- Computergestützte Systeme: Datenträger und Programme zum Abruf der oben genannten aufzubewahrenden Dokumente.
- Bei elektronischen Rechnungen muss die verwendete Technologie die Echtheit des Originals und die Vollständigkeit des Inhalts der Rechnungen garantieren.
- Rechnungen oder damit verbundene Dokumente im Original, Kontoauszüge im Original, Steuerabrechnungen und Quittungen, Kostenvoranschläge, Bestandsaufnahmen, detaillierte Rechnungen und die Lieferscheine, auf die sich eine Rechnung bezieht.
Diese Steuerunterlagen müssen im Original aufbewahrt werden