FAQ
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Alle Unternehmer müssen ihre Buchhaltungsunterlagen und Dokumente, die ihre Buchhaltung betreffen, sieben Jahre lang aufbewahren, denn in diesem Zeitraum kann eine Steuer- oder Mehrwertsteuerprüfung vorgenommen werden.

Dieser Zeitraum von 7 Jahren beginnt nach dem Besteuerungszeitraum, auf den sich das betreffende Buchhaltungsdokument bezieht. Eine im April 2022 ausgestellte Mehrwertsteuerquittung muss demnach bis Dezember 2029 aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist von 7 Jahren gilt für alle gesetzlich vorgeschriebenen Bücher sowie für alle Nachweise Ihres Unternehmens wie Rechnungen und Gutschriften.

Wenn Sie Ihrer Rechnungslegungspflicht nicht mit Sorgfalt nachkommen und Dokumente fehlen, können die Steuerbehörden gegen Sie und Ihr Unternehmen eine Geldstrafe verhängen.

Interne Dokumente unterliegen einer dreijährigen Aufbewahrungspflicht. Es handelt sich dabei um Dokumente, die in Bezug auf die Steuern oder die Mehrwertsteuer keinerlei Beweiskraft haben und nur für den internen Gebrauch bestimmt sind.

Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Buchhaltungsunterlagen sicher aufbewahren können.

Aufbewahrung sonstiger Dokumente

Neben Ihren Buchhaltungsunterlagen müssen Sie auch andere Geschäftsdaten und -dokumente, die Ihr Unternehmen betreffen, aufbewahren. Hier erfahren Sie, um welche Dokumente es sich dabei handelt und wie lange Sie sie aufbewahren müssen.

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