Mehrwertsteuerquittungen und Kassenzettel müssen für den Fiskus 7 Jahre lang aufbewahrt werden. Dies besagen die Vorschriften der FÖD Finanzen in Bezug auf die Aufbewahrungspflicht. Kommen Sie dieser Aufbewahrungspflicht nach, haben Sie bei einer Steuer- oder Mehrwertsteuerprüfung nichts zu befürchten. Bewahren Sie Ihre Quittungen hingegen nicht auf und können Sie Ihre Quittungen auf Verlangen des Steuerprüfers nicht vorweisen, dann besteht nicht nur die Gefahr, dass Ihnen eine Geldstrafe auferlegt wird, sondern auch, dass Ihre Kosten nicht anerkannt werden.
Hinweis: Die Aufbewahrungsfrist von 7 Jahren beginnt am 1. Januar des Jahres, der dem Jahr des Kontenabschlusses folgt. Eine im März 2022 ausgestellte Mehrwertsteuerquittung muss demnach bis Dezember 2029 aufbewahrt werden.
Wie bewahre ich meine Quittungen auf?
Sie müssen nicht unbedingt die Originalquittungen aufbewahren. Sie können auch auf Ihrem Computer, auf einer externen Festplatte oder über einen Cloud-Dienst eine digitale Kopie Ihrer Quittungen speichern.
Achten Sie immer darauf, dass Sie über eine Sicherheitskopie Ihrer Quittungen verfügen, denn als Unternehmer müssen Sie sie bei einer Steuerprüfung vorweisen können, auch wenn Sie nicht mehr in Besitz der Originale Ihrer Mehrwertsteuerquittungen oder Kassenzettel sind. Zahlreiche Online-Buchhaltungssoftwares bieten Ihnen die Möglichkeit, eine digitale Kopie Ihrer Quittungen zu speichern, damit Sie Ihren gesetzlichen Pflichten unmittelbar nachkommen können.