FAQ
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Die Aufbewahrungsfrist Ihrer Rentenübersicht ist eng mit der Aufbewahrungsfrist Ihrer Lohnabrechnungen verbunden. Das liegt auf der Hand, denn die Berechnungsmethode basiert zum Teil auf dem bezogenen Lohn. Jedoch gibt es unterschiedliche Berechnungsmethoden, denn in Belgien bestehen verschiedene Pensionsregelungen (Lohnempfänger, Selbstständige, Beamte oder gemischte Laufbahn).

Ihre monatlichen Lohnabrechnungen sind 10 Jahre lang aufzubewahren, Ihre jährlichen Lohnabrechnungen und der jährliche Auszug des Föderalen Pensionsdiensts (Ihre Rentenübersicht) bis zu Ihrer Versetzung in den Ruhestand. Auf diese Weise können Sie gegebenenfalls bei einer falschen Berechnung zweckdienliche Dokumente vorlegen.

Sie können alle diese Dokumente in Papierform, aber auch in Ihrem kostenlosen digitalen Izimi-Safe aufbewahren.

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