Haben Sie eigenständig ein handschriftlich verfasstes (eigenhändiges) Testament aufgesetzt? Dem Gesetz zufolge können Sie es in diesem Fall selbst aufbewahren. Sie bewahren Ihr Testament Ihr Leben lang auf. Stellen Sie sicher, dass Ihre Erben wissen, wo sich Ihr Testament befindet: Sie vermeiden dadurch, dass es verloren geht und Ihr letzter Wille nicht vollstreckt wird.
Es ist ratsam, eine Kopie Ihres Testaments in Ihrem persönlichen Izimi-Safe aufzubewahren [LINK zu Frage 20 „Wie funktioniert Izimi?“]. Sie können dabei sowohl Ihrem Notar als auch einem Familienangehörigen Zugang zu diesem Dokument gewähren.
Einen Notar um die Aufbewahrung Ihres Testaments bitten
Sie können Ihr handschriftlich verfasstes Testament auch einem Notar übergeben, damit dieser es registrieren lässt und aufbewahrt. Ihr Notar bewahrt dann das Testament auf, während die Existenz des Testaments im Zentralen Testamentsregister (ZTR) festgehalten ist. So bleibt der Inhalt Ihres Testaments geheim, aber gleichzeitig haben die anerkannten Notariatsbüros Zugang zu den Daten bezüglich Ihres Testaments. Auf diese Weise können die Notare nach Ihrem Ableben Ihr Testament problemlos wiederfinden.
Für mehr Sicherheit können Sie Ihr Testament auch von einem Notar aufsetzen lassen. In diesem Fall spricht man von einem notariellen Testament. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Ihr Testament die richtigen juristischen Formulierungen enthält, und Sie vermeiden spätere Diskussionen über die Gültigkeit und Auslegung Ihres Testaments.
Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema? Dann wenden Sie sich an Ihren Notar.