FAQ
Image

Sowohl als Vermieter als auch als Mieter müssen Sie einen Mietvertrag ab Beendigung des Mietverhältnisses fünf Jahre lang aufbewahren. Außerdem müssen Sie nicht nur den Mietvertrag selbst, sondern auch die damit verbundenen Unterlagen aufbewahren:

● die Bestandsaufnahme

● den Nachweis für die Zahlung der Mietgarantie

● eine Kopie des Kündigungsschreibens, mit Empfangsbestätigung

● vorzugsweise auch die Nachweise für die Zahlung der Mietgarantie und der monatlichen Mieten

Sie haben somit im Fall eines Rechtsstreits alle erforderlichen Dokumente bei der Hand. Nach fünf Jahren läuft der Zeitraum, in dem noch eventuelle Schulden eingefordert werden können, aus, und Sie können über die Dokumente verfügen.

Eine ähnliche Aufbewahrungsfrist findet auf Hypothekenunterlagen Anwendung (Wie lange muss ich Unterlagen aufbewahren, die meine Hypotheken betreffen?)

Suchen Sie einen praktischen digitalen Safe, um solche Dokumente aufzubewahren? Verwenden Sie unseren digitalen Izimi-Safe

Registrierung eines Mietvetrags

Vergessen Sie als Vermieter nicht, dass Sie den Mietvertrag innerhalb von zwei Monaten nach dessen Unterzeichnung registrieren lassen müssen. Sie haben folgende Möglichkeiten, um diese Registrierung vorzunehmen:

  • online, über die MyRent-App
  • oder im lokalen Büro für Rechtssicherheit, das für den Standort des Mietobjekts zuständig ist

Sie müssen auch die Bestandsaufnahme registrieren lassen, jedoch haben Sie dafür zwei Monate mehr Zeit. Beide Registrierungen sind gebührenfrei.

Did you find this FAQ helpful?
Thumbs Up Icon 0
Thumbs Down Icon 0

Helpdesk

Haben Sie Fragen zu Izimi?
Können Sie sich nicht einloggen oder haben Sie ein technisches Problem?