FAQ
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Als Angehöriger sind Sie verpflichtet, die Verwaltungsangelegenheiten einer nahestehenden Person, die verstorben ist, zu regeln. Dazu zählen auch deren Unterlagen. Einige Unterlagen müssen für einen Zeitraum aufbewahrt werden, der weit über die Regelung eines Nachlasses hinausgeht. Andere Unterlagen haben hingegen einen emotionalen Wert und können als Andenken aufbewahrt werden.

Aufbewahrungsfristen für Dokumente eines Verstorbenen

Ein Testament (Wie lange muss ich ein Testament aufbewahren?), Schenkungen und sonstige notarielle Urkunden sowie damit verbundene Dokumente, die sich auf einen Nachlass beziehen, sind vorzugsweise ein ganzes Leben lang aufzubewahren. Auf diese Weise vermeiden Sie Erbstreitigkeiten.

Es ist auch ratsam, ein Heirats- oder Familienbuch oder eine Scheidungsvereinbarung aufzubewahren, insbesondere, wenn es sich bei dem/bei der Verstorbenen um Ihren Partner/Ihre Partnerin und bei den Dokumenten um Unterlagen handelt, die auch Sie betreffen.

Rechnungen öffentlicher Dienste (zum Beispiel für Wasser und Strom) sind fünf Jahre lang aufzubewahren. Dies liegt darin begründet, dass die Unternehmen noch bis zu fünf Jahre nach dem Ableben von den Erben die Zahlung eventueller Schulden fordern können. Es ist ferner empfehlenswert, wichtige Dokumente wie Bankunterlagen, Arbeitsverträge und Lohnabrechnungen mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren.

Ein geeigneter Ort für die Aufbewahrung wichtiger Dokumente in digitaler Form ist ein digitaler Safe.

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