Es ist oftmals wichtig, eine Rechnung aufzubewahren, denn sie kann unter anderem als Garantienachweis oder als Beleg für steuerlich absetzbare Ausgaben dienen.
Dabei ist es egal, wie Sie diese Rechnung aufbewahren: digital oder in Papierform.
Achten Sie jedoch darauf, dass Sie die Rechnung selbst aufbewahren und nicht die E-Mail oder einen Link zu diesem Dokument, da der Link im Laufe der Zeit deaktiviert werden könnte.
Weitere Informationen erhalten Sie bei FÖD Finanzen
Dauer der Aufbewahrung Ihrer Rechnungen
Der FÖD Finanzen empfiehlt, alle Rechnungen und Rechnungskopien ungefähr sieben Jahre ab dem 1. Januar des Jahres, das dem Ausstellungsdatum folgt, aufzubewahren. Je nach Art der aufzubewahrenden Dokumente kann die empfohlene Aufbewahrungsdauer bei zwischen 3 und 10 Jahren liegen.
Welche Rechnungen muss ich aufbewahren?
Dazu gehören Telefon-, Wasser-, Strom- und Gasrechnungen oder auch Rechnungen für den Kauf eines Elektrogeräts, von Schmuck oder eines sonstigen Gegenstands oder für die Inanspruchnahme einer Dienstleistung, mit denen Sie den Nachweis für den Kauf bzw. die Inanspruchnahme erbringen können oder die Sie als Garantienachweis vorlegen können.